Neues zum Masernprozess

6. April 2015
Zur Erinnerung: Der Biologe Dr. Stefan Lanka hat im Internet eine Prämie von 100000 Euro für denjenigen ausgeschrieben, der ihm einen wissenschaftlichen Nachweis für die Existenz und die exakte Größe des krank machenden Masern-Virus nennen könne. Die bisherigen Studien sind aus seiner Sicht, und die begründet er ausführlich, kein wirklicher Beweis dafür.


Der Saarländer Arzt Bardens schickte nun per Einschreiben eine ganze Reihe genau von solchen Studien an Lanka, die aus dessen Sicht nicht das Masern Virus beweisen, und forderte die 100000 Euro Prämie, was Lanka verweigerte. Darum zog Bardens gegen ihn vor Gericht. Seit April 14 beschäftigt sich die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg mit diesem Fall.


Das Gericht entschied, dass ein Gutachter zu Wort kommen soll, und wählte dafür den Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Universitätsmedizin Rostock, Professor Andreas Podbielski, der aus Sicht von Dr. Lanka als Verfasser des „Hygiene-Merkblatts Masern“ nicht unvoreingenommen sein könne. In diesem Hygiene Merkblatt wird vor dem Masern-Erreger gewarnt und Mitarbeiter der Rostocker Uniklinik über Meldepflichten, Übertragungsweg und Inkubationszeit bei Masern-Viren informiert.


Das Landgericht Ravensburg sieht es anders und lehnt einen Befangenheitsantrag Lankas gegen den Gutachter Prof. Andreas Podbielski ab.
Begründung: Es sei nicht ersichtlich, dass sich der Sachverständige bereits mit der Auffassung des Herrn Dr. Lanka auseinander gesetzt und sich hierzu bereits ein Urteil gebildet habe.


Am 12. Dezember nun wurde das Urteil vom Landgericht Ravensburg gefällt: Dr. Lanka wird aufgrund des Gutachtens von Prof. Podbieski schuldig gesprochen und zur Zahlung von den 100000 Euro verpflichtet plus Prozesskosten in fünfstelliger Höhe. Lanka will Berufung einlegen. Es geht also weiter.


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